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Doch keine 1000 Meter Abstand zu Windrädern?
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28. 02. 2020

Doch keine 1000 Meter Abstand zu Windrädern?

Doch keine 1000 Meter Abstand zu Windrädern?

Nach einem früheren Vorstoß des Bundeswirtschaftsministeriums sollten neu gebaute Windenergieanlagen künftig mindestens 1000 Meter von der nächsten Siedlung entfernt sein. Dafür hagelte es Kritik. Unter anderem wurde befürchtet, der geplante Ökostromausbau bis 2030 sei damit de facto unrealisierbar. Nun ruderte das Ministerium zurück und legt einen neuen Vorschlag vor.

Kritik am ursprünglichen Vorhaben

Die vom Wirtschaftsministerium geplanten 1000 Meter Mindestabstand beim Neubau von Windenergieanlagen rief massive Kritik hervor: Umweltministerium, Bundesumweltamt, Wirtschaftsverbände und Branchenexperten – von vielen Seiten gab es Bedenken. Wäre die Regelung in der ursprünglichen Form in Kraft getreten, hätte das weitreichende Folgen gehabt, beispielsweise:

  • Verringerung der für Windenergieausbau nutzbaren Fläche um 40 bis 50 Prozent
  • Quasi unmögliche Erweiterung der derzeitigen Windenergie-Kapazität
  • Modernisierung und Weiterbetrieb von rund einem Drittel bestehender Standorte künftig unmöglich
  • Geplanter Ausbau der alternativen Energien auf 65 Prozent bis 2030 nicht zu realisieren

Wie kam es zum Mindestabstandsvorstoß?

Die Vermutung im Wirtschaftsministerium war: Ein größerer Abstand zu Wohnsiedlungen erhöhe die Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Bevölkerung. Schließlich kommt der Ausbau solcher Standorte immer wieder aufgrund von Anwohnerklagen ins Stocken. Durch größeren Mindestabstand und damit geringeren Widerstand hoffte man unter anderem auf eine schnellere Realisierung künftiger Vorhaben. „Der Gedankengang vonseiten des Gesetzgebers ist durchaus nachvollziehbar. Jedoch konnte ein konkreter Zusammenhang zwischen Abstand und Akzeptanz bisher nicht nachgewiesen werden. Außerdem halten wir eine solche Änderung des Baugesetzbuchs für verfassungsrechtlich sehr bedenklich“, sagt Gabi Ikert-Tharun, Rechtsanwältin bei Lenga, Wähling und Partner.

Aktueller, abgeschwächter Vorschlag

Regierungskoalition und Vertreter der Bundesländer ringen schon sehr lange um eine Einigung in der Abstandsfrage. Nach der scharfen Kritik am ursprünglichen Vorhaben, gibt es vonseiten des Wirtschaftsministeriums nun einen neuen Vorschlag. Demnach sollen die Länder nun selbst aktiv entscheiden, ob sie die 1000 Meter Mindestabstand festlegen wollen oder nicht. Dies soll die Suche nach möglichen Standorten für den Windenergieausbau entspannen. Zur Veranschaulichung: In Sachsen hätte nach dem ursprünglichen Vorschlag beispielsweise nur noch knapp ein Drittel der potenziellen Windenergiestandorte zur Verfügung gestanden. „Ob der neue Vorschlag jedoch die in der Windenergiebranche dringend erwartete Einigung bringt, bleibt abzuwarten. Vielleicht wissen wir nach dem Bund-Länder-Treffen Mitte März Genaueres. Fakt ist jedoch: Die Branche ist verunsichert und benötigt dringend positive Signale vonseiten des Gesetzgebers“, bekräftigt Rechtsanwältin Ikert-Tharun.

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Ikert-Tharun | Wähling und Partner Rechtsanwälte PartG mbB Bahnhofstraße 1, 01662 Meißen, Deutschland
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