Bereits im vergangenen Jahr wurde bei Testmessungen festgestellt, dass es unter bestimmten Umständen zu unzulässigen Messabweichungen zu Lasten des Betroffenen kommt. Am 27.10.2020 wurde der Physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB) darüber Mitteilung ge-macht. Diese teilte jedoch zunächst mit, dass die Messungenauigkeiten bei eigenen Testungen durch die PTB nicht bestätigt werden konnten.
Nachtrag zur Gebrauchsanweisung
Weitere Tests der PTB ergaben aber dann doch Auffälligkeiten, so dass die Gebrauchsanweisung des Herstellers durch einen Nachtrag vom 14.12.2020 mit neuen Regeln für die Auswertung von Messfotos versehen und genehmigt wurde.
Messungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, waren nach der neuen Gebrauchsanweisung ausdrücklich nicht mehr verwertbar. Am 21.12.2020 wurden die Kunden darauf hingewiesen. Danach sollten nach Einschätzung der PTB keine weiteren Messungenauigkeiten mehr pro-duziert werden.
Es wurden weitere Fehlmessungen festgestellt
Trotz des oben angeführten Nachtrages zur Bedienungsanweisung kam es jedoch bei weiteren Versuchen von Sachverständigen zu Fehlmessungen bei bestimmten Szenarien. Nachdem diese der PTB am 09.03.2021 bekannt geworden sind, hat diese den Hersteller sowie die Markt- und Verwendungsaufsichtsbehörden informiert und mit weiteren eigenen Versuchen begonnen, deren Ergebnisse noch ausstehen.
Der Hersteller hat inzwischen reagiert und mit Datum vom 12.03.2021 die Verwender des Messgerätes LEIVTEC XV 3 angewiesen, keine Messungen mit dem Gerät mehr durchzuführen, bis die technischen Fragen geklärt sind.
Praxishinweis
Autofahrer, die mit dem Messgerät LEIVTEC XV 3 in den letzten Monaten gemessen wurden, das Messgerät ist im gesamten Elbtal flächendeckend im Einsatz, haben im Moment gute Chancen, nicht sanktioniert zu werden. Die Inanspruchnahme fachanwaltlicher Hilfe lohnt sich in jedem Fall.
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