Gesellschafts- und Handelsrecht

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Rechtsgebiete
Gesellschafts- und Handelsrecht

Wir unterstützen Sie im Gesellschafts- und Handelsrecht

Das Gesellschafts- und Handelsrecht durchzieht alle Lebensphasen von Unternehmen.
Dies beginnt schon bei der Gründung und der Wahl der angemessenen Rechtsform. Auch bei Streitigkeiten mit Gesellschaftern oder Angestellten, bei Haftungsfragen, in der Beziehung zwischen Geschäftspartnern sowie bei Umfirmierung oder Verkauf eines Unternehmens kommen diese Rechtsgebiete zum Tragen. 

Egal, ob Sie Gründer, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstand sind: Unser Juristenteam unterstützt Sie im Gesellschafts- und Handelsrecht bei aufkommenden unternehmerischen Themen.

Kompetenz und Verhandlungsgeschick

Nicht jede Lösung wird in diesem vielschichtigen Rechtsbereich vor Gericht gefunden.
Deshalb bieten wir Ihnen neben unserer Rechtskompetenz auch die entscheidenden Softskills für außergerichtliche Einigungen: kommunikatives Geschick und Verhandlungskompetenz. Wir treten konsequent für Ihre Ansprüche ein, schlichten Konflikte und wehren unerwünschte Forderungen ab. Besonderheiten in der Prozessführung und Bezüge, vor allem des Handelsrechts zu Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht werden von uns stets berücksichtigt.

Unsere Schwerpunkte im Überblick

Beratung bei der Wahl der Gesellschaftsform nebst Erstellung von Gesellschaftsverträgen/Satzungen für Personen- und Kapitalgesellschaften
Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen, Geschäftsveräußerungen, Gestaltung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, insbesondere zur Haftungsbegrenzung, Berufung und Abberufung
Beratung und Begleitung bei Gesellschaftsliquidationen Vertragsgestaltung bei Umwandlung und Verschmelzung Prozessführung zur Durchsetzung bzw. Abwehr gesellschaftsrechtlicher Ansprüche Rechtliche Begleitung bei Bewertung und Verkauf von Unternehmen
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Ikert-Tharun | Wähling und Partner Rechtsanwälte PartG mbB Bahnhofstraße 1, 01662 Meißen, Deutschland
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