Die Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur steht am 08.10.2021 auf der Tagesordnung des Bundesrates.
Die Beschlussvorlage bestätigt die bisherigen Vermutungen, dass vorallem die Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten empfindlich nach oben verändert werden. Kostete bisher eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts 80 EUR, werden demnächst für dieses Delikt 115 EUR fällig. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 41 km/h kostet dann 320 EUR statt bisher 160 EUR.
Viele weitere Ordnungswidrigkeiten werden in Zukunft 60 EUR und mehr kosten, so dass hierfür dann auch ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen wird.
Zur ausreichenden Vorbereitung der praktischen Umsetzung der neuen Sanktionsregelungen tritt die Änderungsverordnung voraussichtlich erst Ende Oktober 2021 in Kraft.
Gerade Vielfahrer und Menschen, die im Alltag auf ihren Führerschein angewiesen sind, sollten jetzt - falls noch nicht geschehen - den Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung ernsthaft in Erwägung ziehen.
Wolfgang Tücks, Rechtsanwalt
(Foto: Pexels)
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