Autor: Thomas Jacob

UPDATE – Finanzielle Teilhabe der Kommunen

Ein nächster Meilenstein in Sachen finanzielle Teilhabe der Kommunen ist genommen. Am 09. Dezember 2021 hat die EU Kommission die sogenannte „Frühjahrsnovelle“ des EEG aus Juni/Juli 2021 genehmigt. Damit entfällt insbesondere der bisherige Anwendungsvorbehalt des § 105 Abs. 5 EEG 2021 für die finanzielle Beteiligung von Kommunen auch an Freiflächenanlagen.

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