Die Weichen hierfür stellen die ambitionierten Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das sich einer enormen Dynamik erfreut, um den Förderzielen gerecht zu werden. Um eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromversorgung zu erreichen, soll nach Maßgabe der jüngsten EEG-Novelle 2023 im Jahr 2030 der Anteil an Erneuerbaren Energien mindestens 80 Prozent betragen.
Von ganz besonderer Bedeutung ist dabei die Feststellung des Gesetzgebers, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Dies erkennt nicht nur die tragende Rolle der Erneuerbaren Energien – vor allem der Wind- und Solarenergie – bei der Energieversorgung an, sondern unterstützt auch direkt den weiteren Ausbau.
Alle Aspekte der Planung, des Baus sowie des Betriebs von EEG-Anlagen sind in Deutschland technisch und rechtlich streng geregelt. Für den Prozess von der Suche und Sicherung der geeigneten Flächen bis zur stromproduzierenden Anlage benötigt man erfahrene „Lotsen“, um alle rechtlichen Vorgaben zu meistern.
Wir beraten Projektentwickler bei der Standortsicherung, Genehmigung, beim Netzanschluss, Bau, Betrieb und Verkauf.