Ein Paukenschlag: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht.

Bundesarbeitsgericht, Beschl. v. 13.09.2022, 1 ABR 21/22

Inhalt der Entscheidung

Überraschungseffekt?

Doch ist die Entscheidung wirklich so überraschend? Bislang mussten nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz ohnehin bereits Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden. Neu ist nun, dass dies die gesamte Arbeitszeit betrifft. Infolge der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs aus dessen Stechuhr-Urteil von 2019 ist die deutsche Bundesregierung derzeit ohnehin damit beschäftigt, diese in deutsches Recht umzusetzen. Der EuGH hat vormals bereits entschieden, dass EU-Länder zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind.

Konsequenzen

Handlungsbedarf

Der Beschluss des BAG ist noch nicht abrufbar - bis dato nur die Pressemitteilung. Aus dem Volltext des Beschlusses kann sich mehr ergeben - diesen erwarten wir mit Spannung, um Handlungsempfehlungen geben zu können.

Dr. Arlette I. Sterl,Rechtsanwältin

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