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Juristische Expertise für jeden Fall

IWP Rechtsanwälte ist eine Anwaltskanzlei, die sich auf rechtliche Fragen rund um Erneuerbare Energien, Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht spezialisiert hat. Unsere Kanzlei vertritt Sie mit zuverlässigem Know-how und viel persönlichem Engagement.

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Ein respektvolles Miteinander in der Kanzlei sowie der vertrauensvolle Umgang mit der Mandantschaft sind unsere wichtigsten Anliegen. Diese Werte sind tief im Kanzleialltag verwurzelt und die Grundlage für unsere Arbeit als Rechtsexperten.

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Mit unseren Praxisbeispielen wird Recht verständlich

Wolfgang Tücks

Rechts vor links auf dem Supermarktparkplatz? Weit gefehlt! – Zur Haftung bei einem Unfall auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes

Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall auf dem Parkplatz eines Baumarktes geltend. Die durch markierte Parkbuchten gekennzeichneten Parkflächen des Parkplatzes waren durch sich teilweise kreuzende, durch ihre Pflasterung nicht von den Parkbuchten abgehobene Fahrspuren erschlossen. Eine Beschilderung zur Regelung der Vorfahrt oder Fahrbahnmarkierungen existierten nicht.

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Wolfgang Tücks

Elektroroller explodiert – Wer haftet?

Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Elektrorollers nach § 7 Abs. 1 StVG,
wenn dessen ausgebaute Batterie während des Aufladens explodiert und dadurch einen Schaden verursacht.

Der klagende Gebäudeversicherer nimmt die Beklagte als KfZ-Haftpflichtversicherung aus übergangenem Recht auf Schadenersatz in Anspruch.

Ein Versicherungsnehmer brachte seinen Elektroroller zur Inspektion in eine Werkstatt, das Gebäude ist bei der Klägerin versichert. Ein Mitarbeiter der Werkstatt entnahm die Batterie des Elektrorollers und begann diese aufzuladen. Als der Mitarbeiter bemerkte, dass sich die Batterie stark erhitzte, trennte er sie vom Stromnetz und legte sie zur Abkühlung auf den Boden der Werkstatt. Kurz darauf explodierte die Batterie und setzte das Gebäude in Brand.

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Wolfgang Tücks

Die „Blitzer-App“ im Straßenverkehr

Der Sachverhalt:

Der Betroffene fuhr am 31.01.2022 im Stadtgebiet von H. in seinem Pkw mit teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Dabei wusste er, dass auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Mobiltelefon seiner Beifahrerin eine App zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiv war. Bei einer Polizeikontrolle wurde dieser Sachverhalt festgestellt.

Der Betroffene wurde wegen vorsätzlichen Mit Sich Führen eines betriebsbereiten technischen Gerätes, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, zu einer Geldbuße von 100,00 € verurteilt. Hiergegen stellte der Betroffene den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde.

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