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20 Jahre Erneuerbare-Energien-Gesetz
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20 Jahre Erneuerbare-Energien-Gesetz

20 Jahre Erneuerbare-Energien-Gesetz

Vor mittlerweile zwei Jahrzehnten löste das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) das alte Stromeinspeisungsgesetz von 1991 ab. Wir möchten hier einmal „Happy Birthday EEG!“ sagen und auf 20 Jahre mit Höhen und Tiefen zurückblicken.

Was ist die Idee hinter dem EEG?

Das EEG soll die Entwicklung der Energieversorgung nachhaltig gestalten, den Umwelt- und Klimaschutz voranbringen und fossile Ressourcen schonen. Ein weiteres Ziel ist, neue Technologien zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Und wie sieht das in Zahlen aus? Nach der EEG-Novelle von 2017 sollen bis 2035 bis zu 80 Prozent der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen stammen.

Wie soll das erreicht werden?

Im EEG sind zwei Grundzüge verankert, die das Erreichen der gesteckten Ziele ermöglichen sollen. Dies sind:

  1. Anschluss und Abnahmeverpflichtungen für Stromnetzbetreiber: Stromnetzbetreiber müssen Erneuerbare-Energie-Anlagen (EE-Anlagen) vorrangig an ihr Netz anschließen und deren Strom abnehmen.
  2. Finanzielle Förderung: Anfänglich durch gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung, heute überwiegend durch Ausschreibungen. Die Unterstützung erfolgt für Photovoltaik-, Windenergie-, Erdwärme-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen.

Das EEG im Wandel

In seinen 20 Jahren wurde das EEG in der Regel nach jeweils vier Jahren durch Novellen aktualisiert. Grundlage für die stete Weiterentwicklung des Gesetzes sind die EE-Erfahrungsberichte, die dem Bundestag alle vier Jahre vorliegen. Die Anwendung des Gesetzes wird durch die Clearingstelle EEG unterstützt. Sie gibt Anwendungsempfehlungen und entscheidet Streitigkeiten zwischen EE-Anlagen- und Netzbetreibern.

Streit um das EEG und Kritik daran hat es Zeit seines Bestehens viel gegeben. Beispielsweise nach der Novelle von 2008: Damals wurde die finanzielle Förderung erhöht, womit auch die EEG-Umlage und damit die Strompreise stiegen, was eine gesellschaftliche Debatte losbrach. Zum Verständnis: Mit der EEG-Umlage geben Stromversorger, vereinfacht gesagt, Mehrkosten für die Förderung erneuerbarer Energien an die Verbraucher weiter.

Kritik an der Neuausrichtung der Förderung

In der Branche hat auch die Novelle des EEG von 2017 viel Kritik ausgelöst. Damals rückte man von der bisherigen Einspeisevergütung ab und ging zum Ausschreibungsverfahren über. Anstatt den Strom aus EE-Anlagen zu einem gesetzlich festgelegten Preis zu vergüten, werden jetzt von der Bundesnetzagentur feste Kontingente an Leistung ausgeschrieben. Den Förderzuschlag erhalten seitdem die Anlagenbetreiber, die den günstigsten Strom anbieten. Nur Anlagen, die ohne Förderung nicht wirtschaftlich betrieben werden können, erhalten weiterhin festgelegte Einspeisevergütungen. Experten und Branchenkenner sahen darin unter anderem folgende Probleme:

  • Der EE-Ausbau werde durch die Novelle verlangsamt
  • In der Branche und in den Lieferketten gingen viele Arbeitsplätze verloren
  • Die Klimaziele würden nicht mehr erreicht
  • Bürgerprojekte wie Gemeinschaftssolaranlagen seien benachteiligt

Wie geht es mit dem EEG weiter?

Trotz der letzten Novelle und des stark verlangsamten Ausbaus der Photovoltaik- und Windenergie, kamen die erneuerbaren Energien 2019 auf 46 Prozent im Strommix. Dies zeigte die Jahresauswertung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE. Das ist ein positives Signal und ein schönes „Geschenk“ zum Jubiläum des EEG. 20 Jahre markieren zugleich das Ende einer wichtigen Frist des EEG: Die auf zwei Jahrzehnte angelegte Förderung läuft bei allen bis 1999 in Betrieb gesetzten EE-Anlagen aus. Deshalb hat inzwischen der Prozess des Erneuerns alter leistungsschwacher durch moderne leistungsfähige Anlagen begonnen.

Viele Beobachter und Experten sehen in den erneuerbaren Energien und dem EEG weiterhin die wichtigsten Instrumente, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Die Klimaziele der Regierung umsetzen
  • Den Atom- und Kohleausstieg kompensieren
  • Die Abhängigkeit von Stromimporten weiter reduzieren

Exportschlager

Ja, das EEG ist übrigens auch ein Exportschlager. Inzwischen haben annähernd 50 Staaten der Erde dieses deutsche Gesetz als Vorbild für ihre Förderinstrumente herangezogen.

Happy Birthday EEG!

Wolfgang Tücks, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
(Foto: K HOWARD)
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Ikert-Tharun | Wähling und Partner Rechtsanwälte PartG mbB Bahnhofstraße 1, 01662 Meißen, Deutschland
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