Verbraucherblog

Start
Verbraucherblog
Autofahrer aufgepasst: Ab September 2021 drohen höhere Bußgelder im Straßenverkehr
...

Autofahrer aufgepasst: Ab September 2021 drohen höhere Bußgelder im Straßenverkehr

Autofahrer aufgepasst: Ab September 2021 drohen höhere Bußgelder im Straßenverkehr

Nach langem und zähem Ringen haben sich Bundestag und Bundesrat auf eine neue Bußgeldkatalogverordnung geeinigt, die voraussichtlich im September 2021 in Kraft treten wird, nachdem der zunächst zum April 2020 in Kraft getretene Katalog wegen eines Formfehlers keine Gültigkeit entfaltet hat.

Ziel der Reform

 Die Reform verfolgt insbesondere den Zweck, die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Deshalb werden Geschwindigkeitsüberschreitungen besonders im innerstädtischen Bereich, das Parken auf Fuß- und Radwegen und auch die Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit von Lkws beim Rechtsabbiegen deutlich stärker als bisher sanktioniert. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch die Sanktionsschärfung beim Nichtbilden bzw. der unbefugten Nutzung der Rettungsgasse. Hier drohen demnächst Geldbußen von 200,00 € bis 320,00 €, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot.

Eigene Einschätzung

Die neue Straßenverkehrsordnung bringt viele Änderungen, ob wirklich für mehr Verkehrssicherheit, wird sich zeigen. Die Geldbußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden faktisch verdoppelt. Damit liegt Deutschland demnächst im Mittelfeld der europäischen Staaten in diesem Bereich. Unklar ist vor allem noch ein entscheidendes Detail: Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h fallen demnächst Geldbußen in Höhe von 70,00 € (innerorts) bzw. 60,00 € (außerorts) an. Punkte gibt es bisher ab Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h bzw. für Delikte, die mit einer Geldbuße von mehr als 55,00 € sanktioniert werden. Ob zukünftig also bereits ab 16 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister droht, bleibt genau zu beobachten.

Tipp

Insbesondere diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen dringend auf die Benutzung von Kraftfahrzeugen angewiesen sind, sollten, falls noch nicht geschehen, ernsthaft über den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nachdenken.

Wolfgang Tücks, Rechtsanwalt

(Foto: manfredricher)

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich gern an unsere Autoren.Wol

Wolfgang Tücks, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
(Foto: K HOWARD)
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich gern an unseren Autor.
Adresse
Ikert-Tharun | Wähling und Partner Rechtsanwälte PartG mbB Bahnhofstraße 1, 01662 Meißen, Deutschland
Social Media
© 2023 IWP Rechtsanwälte
Adresse
Ikert-Tharun | Wähling und Partner Rechtsanwälte PartG mbB Bahnhofstraße 1, 01662 Meißen, Deutschland
Social Media
© 2023 IWP Rechtsanwälte
crossmenuchevron-leftchevron-right