Energierecht

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Dynamische Entwicklung meistern

Die Zukunft der Energiegewinnung wird durch den Ausbau von erneuerbaren Energiequellen gewährleistet.

Die Weichen hierfür stellen die ambitionierten Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das sich einer enormen Dynamik erfreut, um den Förderzielen gerecht zu werden. Um eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromversorgung zu erreichen, soll nach Maßgabe der jüngsten EEG-Novelle 2023 im Jahr 2030 der Anteil an Erneuerbaren Energien mindestens 80 Prozent betragen.

Von ganz besonderer Bedeutung ist dabei die Feststellung des Gesetzgebers, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Dies erkennt nicht nur die tragende Rolle der Erneuerbaren Energien – vor allem der Wind- und Solarenergie – bei der Energieversorgung an, sondern unterstützt auch direkt den weiteren Ausbau.

Alle Aspekte der Planung, des Baus sowie des Betriebs von EEG-Anlagen sind in Deutschland technisch und rechtlich streng geregelt. Für den Prozess von der Suche und Sicherung der geeigneten Flächen bis zur stromproduzierenden Anlage benötigt man erfahrene „Lotsen“, um alle rechtlichen Vorgaben zu meistern.

Wir beraten Projektentwickler bei der Standortsicherung, Genehmigung, beim Netzanschluss, Bau, Betrieb und Verkauf.

UNSERE SCHWERPUNKTE IM ÜBERBLICK

Die juristische und strategische Beratung vor, während und im Ergebnis des Genehmigungsverfahrens ist eine der Tragsäulen erfolgreicher Projektentwicklung und ein Kern unseres Leistungskatalogs.
Standortsicherung, Erschließung, Bau, Betriebsführung, Ausgleichsmaßnahmen, Kooperationen und Projekteinkauf verlangen Rundumblick, interdisziplinäres Zusammenwirken aller Beteiligten und klare Kommunikation. Hier kommen die individuellen Stärken aller Mitglieder unseres Beraterteams zur Geltung.
Der Zugang der EEG-Anlagen zum allgemeinen Versorgungsnetz gehört zu den zentralen Themen des EEG. Dazu zählt im Kern die Informationsbeschaffung zum Verknüpfungspunkt, die Bewertung der rechtlichen Anschlussbedingungen und das Sichern der Einspeisevergütung. Die breite Akzeptanz der EEG-Anlagen bei Bürgern und Kommunen vor Ort zu wahren, gehört zu den Top-Themen der Projektentwicklung.
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Ikert-Tharun | Wähling und Partner Rechtsanwälte PartG mbB Bahnhofstraße 1, 01662 Meißen, Deutschland
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© 2023 IWP Rechtsanwälte
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