Dr. Arlette I. Sterl, LL.M.

Dr. Arlette I. Sterl, LL.M.

Rechtsanwältin
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Dr. Arlette I. Sterl LL.M. (Jahrgang 1984) studierte Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden. Während ihres Referendariats war sie mehrere Monate für die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer in Kairo tätig. Nach ihrer Anwaltszulassung 2010 praktizierte sie in einer der führenden deutschen Kanzleien für Insolvenzrecht und Restrukturierung. Sie leitete Unternehmen in Krisensituationen und sammelte umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Restrukturierung, Sanierung und Insolvenzverwaltung. 2012 war sie für mehrere Wochen in London für eine international agierende Kanzlei tätig, in der sie u. a. eine streitige hochkomplexe Geschäftsführerinanspruchnahme seitens eines namhaften Modehauses länderübergreifend bearbeitete.

Dr. Sterl absolvierte erfolgreich den Fachanwaltslehrgang „Handels- und Gesellschaftsrecht“ und promovierte 2019 („Die Beschränkung der Haftung des abhängig beschäftigten GmbH-Geschäftsführers im Rahmen von § 43 GmbHG“). Im Rahmen ihrer Doktorarbeit hat sie den Blick nicht nur auf wissenschaftlich fundiertes Arbeiten, sondern auch auf praktische Lösungsansätze gelegt.

Ihre fachliche und hochschulische Expertise ergänzte sie 2023 mit einem weiteren Studienabschluss, dem ‚Master in Law‘ (LL.M.) im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Mit ihren umfassenden Kompetenzen auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Handelsrechts sowie Schwerpunkten im Insolvenz- und Arbeitsrecht betreut sie unsere Mandantschaft in umfassenden unternehmerischen Themen, beispielsweise bei Geschäftsveräußerungen, Fusionen, innergesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, Neuausrichtungen sowie arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Neben der Beratung sowie der Begleitung bei der Erstellung und Ausarbeitung von Verträgen gehört auch die prozessuale Auseinandersetzung zu ihren Stärken.
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